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Vorsicht für GmbH-GeschäftsführerBeschränkte Haftung heißt heute oft auch beschränkte Vorsorge.
Die GmbH ist eine Rechtsform, die traditionell von Mittelständlern bevorzugt wird. In den vergangenen Jahrzehnten wurden für GmbH-Geschäftsführer unzählige Pensionszusagen eingerichtet. Meist aus Gründen der Steuergestaltung.
Nach deren Einrichtung jedoch beschäftigte man sich lediglich mit den jährlichen Bilanzarbeiten. Nicht aber mit deren Aktualisierung oder Optimierung. Die Folge: Rund Dreiviertel aller Pensionszusagen enthalten erhebliche Fehler.
Was kann geschehen?
Der Betriebsprüfer versagt die steuerliche Anerkennung. In einer Krise geht die zivilrechtliche Insolvenzsicherung ins Leere. Im Versorgungsfall entstehen erhebliche Deckungslücken. Die Nachfolgeregelung oder der Verkauf der GmbH scheitert an der Pensionszusage. – Folgen, die alles andere als angenehm sind.
Die Finanzierbarkeit der Pensionszusagen ist heute beispielsweise stark gefährdet. Die meisten Zusagen sind doppelt unterfinanziert.
Ein erhebliches Risiko für mittelständische GmbHs entsteht durch unsere steigende Lebenserwartung. Denn vermutlich liegen die in der steuerlich zulässigen Pensionsrückstellung kalkulierten Rentenzahlungen deutlich unter den tatsächlichen Auszahlungen an die Geschäftsführer.
Ein weiteres Risiko besteht in der anhaltenden Schwäche der Kapitalmärkte. Der Kapitalbedarf erhöht sich drastisch. Die Ablaufleistungen der Rückdeckungsversicherungen für die Pensionszusagen reduzieren sich spürbar.
Diese Entwicklung ist eine tickende Zeitbombe. Sie schafft erhebliche Probleme für alle Beteiligten – die GmbHs, deren Berater und deren Gesellschafter.
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