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Das Betriebsrentengesetz
Die genaue Kenntnis des BetrAVG ist die unverzichtbare Grundlage für eine erfolgreiche betriebliche Altersvorsorge. Die Tatsache, dass manche Fachleute das Betriebsrentengesetz als Arbeitnehmerschutzgesetz bezeichnen, zeigt die arbeitsrechtliche Bedeutung und Auswirkung für die Entscheidungen im Betrieb. Sowohl die Gleichbehandlungsgrundsätze als auch die Mitbestimmungsrechte für die einzelnen Durchführungswege, sowie deren Rechtsfolgen zeigen, dass es in der baV nicht um Produktthemen, wie z.B. Versicherungen geht, sondern in erster Linie um eine fachgerechte Konzeption für den jeweiligen Betrieb und seine Mitarbeiter. Produkte, wie z.B. Versicherungen oder Fonds sind „ Mittel zum Zweck“, um die im Vorfeld richtig ermittelten Lösungen dann vertraglich umzusetzen. Die Berücksichtigung von Tariföffnungsklauseln nach § 17 Abs. 5 BetrAVG ist ebenso zwingend, wie die Beachtung des neuen Rechtsanspruchs auf „Portabilität“ für Neuzusagen ab 01.01.2005 Die Wahl eines qualifizierten, unabhängigen bAV Beraters minimiert die Arbeitgeberhaftung und steigert in jedem Fall die Qualität der Arbeitnehmerversorgung.
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