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- Erstellen von versicherungsmathematischen Gutachten
- Nachberatung der Arbeitnehmer in den Durchführungswegen
- Aufstockung der Entgeltumwandlung (4 % von der jeweiligen Beitrags-Bemessungsgrenze, d.h. dynamisch hoher Nachberatungsbedarf)
- Auskünfte erteilen an die Arbeitnehmer
- Abwicklung von bAV-Verträgen bei Ausscheiden von Arbeitnehmern
- Integration (Übernahme) von bestehenden Verträgen der neuen Arbeitnehmer
- U-Kassen Verwaltung
- Ständige Überwachung hinsichtlich Gesetzesänderungen und Rechtssprechung (Arbeits- / Steuer- / Sozialversicherungsrecht, etc.)
- Integration neuer, zukünftiger bAV- Lösungen
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