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Professionelle Pflege der eingerichteten bAV

  • Erstellen von versicherungsmathematischen Gutachten
  • Nachberatung der Arbeitnehmer in den Durchführungswegen
  • Aufstockung der Entgeltumwandlung (4 % von der jeweiligen Beitrags-Bemessungsgrenze, d.h. dynamisch hoher Nachberatungsbedarf)
  • Auskünfte erteilen an die Arbeitnehmer
  • Abwicklung von bAV-Verträgen bei Ausscheiden von Arbeitnehmern
  • Integration (Übernahme) von bestehenden Verträgen der neuen Arbeitnehmer
  • U-Kassen Verwaltung
  • Ständige Überwachung hinsichtlich Gesetzesänderungen und Rechtssprechung (Arbeits- / Steuer- / Sozialversicherungsrecht, etc.)
  • Integration neuer, zukünftiger bAV- Lösungen

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