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Die Direktversicherung.
Hierbei schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Finanziert der Arbeitgeber die Aufwendungen, werden diese zu voll abzugsfähigen Betriebsausgaben. Häufig werden die Beträge auch vom Arbeitnehmer getragen – sie fließen durch Entgeltumwandlung in die Direktversicherung.
Direktversicherungen unterliegen der Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und der staatlichen Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei dieser weit verbreiteten Form der betrieblichen Altersvorsorge steht die Sicherheit einer kontinuierlichen Rente im Vordergrund.
Daher dürfen bei der klassischen Direktversicherung maximal 35 % der Anlagemittel aus Beiträgen in Aktien investiert werden. Bei der fondsgebundenen Direktversicherung liegt die Aktienquote höher – jedoch ist auch hier der Kapitalerhalt durch Investition der Beiträge in Garantiefonds gesichert.
Die Direktversicherung ist ein attraktiver Weg der betrieblichen Altersversorgung – vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen. Der Arbeitgeber ist in aller Regel nicht verpflichtet, Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlen. Der Verwaltungsaufwand ist gering. Und er trägt kein finanzielles Risiko.
Ebenso attraktiv ist dieser Weg für den Arbeitnehmer: Die Leistungen setzen sich zusammen aus einem garantierten Teil, der unabhängig von der Marktlage ist und einem überschuß-abhängigen Teil, der sogenannten Überschußbeteiligung.
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