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Die Pensionsfonds.
Er wurde im Jahr 2001 als neuer Weg der betrieblichen Altersversorgung eingeführt. Seinen Ursprung hat er im angelsächsischen Raum. Hauptvorteil ist das höhere Maß an Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Pensionsfonds ist ein rechtlich selbständiger Versorgungsträger. Als solcher räumt er den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen ein.
Die strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen gelten für Pensionsfonds nicht. Ihnen ist es möglich, auch größere Anteile des Vermögens am Aktienmarkt anzulegen, um Renditechancen besser nutzen zu können. Da die Aktienkurse zum Teil stark schwanken, ergeben sich daraus umgekehrt auch höhere Risiken. Ein Grund dafür, Pensionsfonds professionell managen zu lassen.
Wie bei der Direktzusage und den Unterstützungskassen sind bei Insolvenzen des Arbeitgebers die Anwartschaften und Ansprüche der Arbeitnehmer über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Der Arbeitgeber zahlt an den PSV a.G. jedoch lediglich ein Fünftel des üblichen Betrags.
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