|
|
Die Pensionskasse.
Die Pensionskassen sind durch die jüngste Reform aufgewertet worden. Sie bieten ihren Mitgliedern jetzt flexiblere Möglichkeiten, die betriebliche Altersversorgung steuerbegünstigt aufzubauen, als bisher.
Als selbständige Versorgungseinrichtungen räumen die Pensionskassen ihren Mitgliedern einen Rechtsanspruch auf Leistungen ein. Als Versicherungsunternehmen unterliegen Pensionskassen der staatlichen Versicherungsaufsicht. Die Anlage der Beiträge unterliegt daher strengen Vorschriften.
Klassische Pensionskassen sind „geschlossene“ Kassen. Sie organisieren die betriebliche Altersversorgung nur für ein Unternehmen oder einen Konzern. Daneben gibt es einige „überbetriebliche Pensionskassen“, die als Versorgungsträger mehrerer Unternehmen oder einzelner Branchen agieren, die nicht miteinander verbunden sind. In jüngster Zeit sind sogenannte „offene“ Kassen gegründet worden, die bundesweit ihre Dienste anbieten.
„Geschlossene“ und „offene“ Kassen haben dabei ein unterschiedliches Leistungsspektrum:
„Geschlossene“ Kassen sichern Invalidität und Tod ohne Beitragszuschlag ab. Ferner bieten sie Unisex-Tarife an: Frauen erhalten für gleiche Beiträge die gleichen Leistungen wie Männer. Und dies obwohl Frauen länger leben als Männer, sie daher länger Altersrente beziehen und ihre Renten nach versicherungsmathematischen Grundsätzen niedriger sein müßten.
Aus diesem Grund nutzen „offene“ Pensionskassen als Basis für die Leistungen Versicherungstarife, nach denen bei gleicher Beitragshöhe die Altersrenten der Frauen niedriger ausfallen als die der Männer. Invalidität und Tod müssen dabei zusätzlich abgesichert werden.
Beiträge zur Pensionskasse sind bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei. In 2011 sind dies 2640,-- Euro.
Für Beiträge aus dem Nettoaufkommen ist alternativ auch die „Riester-Förderung“ möglich. Dieser Weg ist nur sinnvoll für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen und dem Anspruch auf Zulagen für mehrere Kinder.
Die Rente, die aus den Pensionskassen fließt, muß voll versteuert werden. Zudem werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegepflichtversicherung fällig.
Zusätzlich zur Entgeltumwandlung bieten Pensionskassen noch einen Weg zum Aufbau der Altersversorgung. Es können wie bei den Direktversicherungen bis zu 1.800 Euro pro Jahr zusätzlich steuerfrei angespart werden. Dies gilt jedoch nur, wenn der 4-%-Rahmen ausgeschöpft ist. Die spätere Auszahlung erfolgt ebenfalls als steuerpflichtige Rente.
|








