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Wissenswertes zur bAV

 

Was ist „betriebliche Altersversorgung“?

Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man alle Leistungen, die einem Arbeitnehmer zur

  • Altersversorgung
  • Hinterbliebenenversorgung oder
  • Invaliditätsversorgung

von seinem Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses freiwillig zugesagt werden.

 

Die versprochenen Leistungen können als einmalige Kapitalzahlungen oder als regelmäßige, z. B. monatliche, Rentenzahlungen geleistet werden. Der Zweck der Leistung muss aber immer die Versorgung des Arbeitnehmers bei Ausscheiden aus dem Arbeitsleben sein. Altersversorgungsleistungen werden deshalb in der Regel nur dann las betriebliche Altersversorgung anerkannt, wenn die Altersrente frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres zu laufen beginnt. Üblicherweise wird der Altersvorsorgevertrag auf das 65. Lebensjahr abgestellt, wobei eine Abrufoption ab Endalter 60 vereinbart werden kann.

Betriebliche Altersversorgung liegt auch dann vor, wenn künftige Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden.

Wir unterscheiden somit zwischen einer arbeitgeberfinanzierten (zusätzlich zum Gehalt) und einer arbeitnehmerfinanzierten (Entgeltumwandlung) betrieblichen Altersversorgung.

 

Welche Durchführungswege gibt es in der betrieblichen Altersversorgung?

Für die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung bieten sich verschiedene Durchführungsformen an. Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen

  • Direktversicherung,
  • Pensionskasse,
  • Pensionsfonds (seit Januar 2002)
  • Unterstützungskasse und
  • Pensionszusage.