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Die Historie der betrieblichen Altersversorgung.Das 19. Jahrhundert.
Die betriebliche Altersversorgung hat in Deutschland eine lange Tradition. Länger sogar als die gesetzliche Rentenversicherung. Schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts richteten mehrere große Unternehmen Versorgungswerke ein. Ziel war die Unterstützung der Arbeitnehmer bei Invalidität und ihrer Familien bei Tod des Ernährers.
Im Sommer 1889 trat das Gesetz zur Alters- und Invaliditätssicherung der Arbeiter in Kraft. Wahrscheinlich beeinflußt durch die Arbeit der Versorgungswerke. Denn als Reichskanzler Otto von Bismarck 2 Jahre zuvor die Statuten der Kruppschen Pensionskasse erhielt, bedankte er sich mit den Worten: „Ich verspreche mir eine Förderung der in Gang befindlichen legislativen Vorarbeiten, wenn dabei Einrichtungen, welche, wie die Ihre, bereits praktisch erprobt sind, zur Berücksichtigung herangezogen werden.“
Bei der Formulierung des Gesetzes sind die grundlegenden Prinzipien der betrieblichen Altersversorgung tatsächlich berücksichtigt worden:
Zum einen der Leistungskatalog mit den Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten. Zum anderen das Kapitaldeckungsverfahren, durch das Renten aus angespartem Kapital und den daraus erwirtschafteten Erträgen bezahlt werden.
Ein Unterschied bestand jedoch von Beginn an: Für die gesetzliche Rentenversicherung galt die Zwangsmitgliedschaft. Und aus ihr entstanden Rechtsansprüche auf Leistungen. Die betriebliche Altersversorgung hingegen war eine freiwillige soziale Leistung der Unternehmen. Die Arbeitnehmer hatten in der Regel keinen oder nur eingeschränkten Rechtsanspruch auf Leistungen. Aus diesem Grund gab es auch eine deutliche Trennung von Pensions- und Unterstützungskassen.
In den 80er und 90er Jahren des 19. Jahrhunderts bauten viele Unternehmen ihre betrieblichen Altersversorgungswerke weiter aus. Sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte, die damals auch als „Betriebsbeamte“ bezeichnet wurden. Sie hatten eine meist unzureichende Altersversorgung, da ihre staatlich organisierte Rentenversicherung erst im Jahre 1911 geschaffen wurde. Die „Betriebsbeamten“ mußten jedoch einen Eigenbetrag für ihre spätere Betriebsrente leisten. Die Arbeiter hingegen nur in einigen wenigen Unternehmen.
Im Jahre 1888 legte das „Statut für die Pensionskasse der Beamten der Badischen Anilin- & Soda-Fabrik“ zum Beispiel fest: „Jedes Mitglied der Pensionskasse hat von seinem festen Jahresgehalt bis zur Höhe von Mark 4.500 jedes Jahr vier Prozent zu entrichten.“ Parallel zahlte das Unternehmen einen Betrag in gleicher Höhe hinzu.
Der Rückblick macht deutlich: Die 4 % Eigenleistung zum Aufbau der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge gibt es nicht erst seit der „Riester-Reform“.
Das 20. Jahrhundert.
Die betriebliche Altersversorgung gewann nach der großen Inflation und der Wirtschaftskrise in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts immer mehr an Bedeutung. Dies hielt sogar unter den Nationalsozialisten an, auch wenn sie die betrieblichen Altersversorgungswerke erstmals durch Steuergesetze reglementierten.
So wurden 1934 zum Beispiel die Zuwendungen an die Pensionskassen gesetzlich begrenzt. Eine Regelung, die für die klare Trennung zwischen Pensions- und Unterstützungskasse sorgte. Und die dazu führte, daß sich viele rechtlich selbständige Kassen zu Unterstützungskassen wandelten. Zum Teil existieren diese noch heute.
In der Vergangenheit wurde der größte Teil der Kosten von den Arbeitgebern getragen. Auch wenn sich die Arbeitnehmer mit Eigenbeiträgen am Aufbau der betrieblichen Altersversorgung beteiligt haben. Gerade in der Großindustrie blieben die Betriebsrenten eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Eine Maßnahme, die dazu diente, die Belegschaft zu motivieren, sie an den Betrieb zu binden und neue Mitarbeiter zu gewinnen.
In Zukunft wird die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung im Mittelpunkt stehen. Doch auch dabei leisten viele Arbeitgeber direkte oder indirekte Zuschüsse, zum Beispiel durch die Übernahme von Teilen der Verwaltungskosten der Versorgungswerke.
Im Jahre 1980 hatten westdeutsche industrielle Großunternehmen fast allen Beschäftigten eine Zusage auf Betriebsrente gegeben oder zumindest in Aussicht gestellt. In mittelgroßen Industrieunternehmen waren es erheblich weniger. In Klein- oder Kleinstbetrieben blieben zusätzliche Leistungen die Ausnahme. Diese Verteilung hat sich bis heute nicht verändert.
Dagegen können die Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes seit vielen Jahren fest mit einer Zusatzversorgung rechnen. Im Dienstleistungsbereich bauten Unternehmen der Versicherungs- und Kreditwirtschaft flächendeckend Altersversorgungen auf und aus. In anderen Branchen, besonders im Handel, herrscht relative Zurückhaltung.
Im gesamtdeutschen Vergleich zeigt sich, daß die betriebliche Altersversorgung in Ostdeutschland nur eine untergeordnete Rolle spielt. Und auch Zahl der Beschäftigten, die in der westdeutschen Industrie eine betriebliche Altersvorsorge besitzen, hat sich seit der deutschen Wiedervereinigung mehr als halbiert.
Der Hauptgrund für diese Entwicklung ist, daß sich die steuer- und arbeitsrechtliche Situation verschlechtert hat. Das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ von 1974 wurde mehrfach geändert – meist zum Nachteil der Arbeitnehmer.
Erst mit der Rentenreform aus dem Jahre 2001 wurden die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung verbessert. Seitdem wird die betriebliche Altersversorgung staatlich gefördert. Zudem wurde der gesetzliche Anspruch jeden Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung für eine Betriebsrente festgelegt.
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Stationen der betrieblichen Altersvorsorge
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