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Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.)Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSV a.G.) ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung.
Der alleinige Zweck des PSV a.G. ist der Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz eines Arbeitgebers. Im Fall einer Insolvenz übernimmt er über ein Konsortium von Lebensversicherungs-Unternehmen die Versorgung aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben.
Die Mittel für die Insolvenzsicherung sammeln sich durch Beiträge der insolvenzsicherungspflichtigen Arbeitgeber an. Die Beitragssätze schwanken von Jahr zu Jahr. Sie richten sich nach dem sogenannten Schadenverlauf, also der Zahl der Insolvenzen und der Höhe des dadurch entstandenen Schadens.
Zum Ende des Jahres 2006 hatte der PSV a.G. über 64700 Unternehmen als beitragspflichtige Mitglieder. Ein Überblick über die Beitragssätze
Im Kalenderjahr 2002 gab es in Deutschland mehrere Großschäden sowie eine Rekordzahl an Insolvenzen kleinerer und mittlerer Betriebe. 643 insgesamt, im Vergleich zu 448 im Jahre 2001. Nach Angaben des PSV a.G. betrug das Schadenvolumen in diesem Jahr beinahe 1,5 Milliarden Euro. Der höchste Schadensaufwand seit Gründung des Vereins. Dies hatte zur Folge, daß der PSV a.G. seinen Beitragssatz drastisch erhöhte – um 2 Promille auf 4,5 Promille.
Im Jahre 2003 senkte sich das Niveau des Schadenvolumens auf rund 877 Millionen Euro ab. Jedoch gab die Aufsichtsbehörde (BaFin) vor, die gesetzlich vorgeschriebenen Reserven wieder aufzufüllen, die 2002 zur Abmilderung einer noch höheren Belastung in beträchtlichem Umfang herangezogen wurden. Dadurch lag der Beitragssatz 2003 bei 4,4 Promille.
Im Jahre 2004 dann verringerte sich das Schadenvolumen auf rund 760 Millionen Euro – der Beitragssatz wurde auf 3,6 Promille festgesetzt.
Der PSVaG in Köln hat aufgrund eines Großschadens den Beitragssatz für 2005 auf 4,9 Promille erhöht.
Alle Unternehmen, die 2005 unverfallbare Anwartschaften im Bestand hatten, müssen sich an einer Sonderumlage des PSV im Jahr 2008 beteiligen. Diese Sonderumlage kann auf 8 Jahre verteilt werden, um die Belastungen zu verteilen. Hauptsächlich betroffen sind Großunternehmen mit entsprechenden historischen Altverpflichtungen gegenüber ihren Belegschaften.
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