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Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzbedrohendes Risiko. Denn nicht mehr arbeiten zu können, heißt nichts mehr zu verdienen. Die Folge ist oft materielle Not. Berufsunfähigkeit trifft unerwartet viele, so muss jeder vierte Arbeitnehmer eines jeden Jahrgangs heute wegen Krankheit oder Unfall vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) lässt sich der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten.
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Jeder 4. Angestellte und jeder 3. Arbeiter
scheidet aufgrund gesundheitlicher Beeinträch-
tigungen vorzeitig aus dem Berufsleben aus.
Doch wer denkt, dies trifft nur Ältere, liegt gänzlich falsch:
Im Durchschnitt sind Männer 50, Frauen 49 Jahre alt, wenn sie ihren Beruf
nicht mehr ausüben können.
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Besonders hart trifft es Berufseinsteiger und Selbständige, die oftmals keinerlei Leistungen aus der GRV erhalten. Auch Besserverdiener, bei denen die Einkommensteile über der Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenberechnung unberücksichtigt bleiben, haben eine große Versorgungslücke.
Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, besteht kein gesetzlicher Berufsunfähigkeitsschutz mehr.
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Wer wegen Krankheit oder Unfall höchstens drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält zwar in der Regel die volle Erwerbsminderungsrente, jedoch nur maximal ca. 38% des letzten Bruttoneikommens. Weitaus schlimmer kommt es für Arbeitnehmer, die noch über drei Stunden am Tag arbeiten können. Denn wer noch zwischen drei und sechs Stunden täglich beruflich belastbar ist, erhält nur die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente. Ab sechs Stunden Arbeitsfähigkeit erhält man gar keine Rente mehr.
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Dabei spielt die berufliche Qualifikation keine Rolle. Ausschlaggebend ist das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, d.h. es kann auf eine einfache, deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit verwiesen werden.
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