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Gesundheitsreformen

 

Leistungseinschränkungen / Reformen der Vergangenheit

Über die letzten Jahre hinweg waren die Gesundheitsreformen immer

wieder geprägt durch Einschränkungen im Leistungsbereich:

Eine unendliche Geschichte...

1984 Haushaltsbegleitgesetz

  • Beitragspflicht zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung aller Angestellten und Arbeiter

 

1989 Gesundheitsreformgesetz

  • Festbeträge/Zuzahlungen bei Arzneimitteln
  • Zuschuss für Zahnersatz nur noch 60%
  • Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten
  • Zuschuss für Brillengestelle nur noch 20,— DM
  • Zuzahlungen Fahrtkosten in Höhe von 20,— DM
  • Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), (9/10-Regelung)

 

1993 Gesundheits-Strukturgesetz

  • Erhöhung der Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten
  • Keine Leistung für unwirtschaftliche Arzneien (z.B. Grippemittel)
  • Zuschuss für Zahnersatz nur noch 50% (+ 15% Bonus)
  • Budgetierung für Ärzte und Arzneimittel
  • Einführung von Fallpauschalen Ziel
  • Verschärfung der 9/10 Regelung KVdR

 

1997 Beitragsentlastungsgesetz

  • Erhöhung der Zuzahlungen für Arzneimittel
  • Zuschuss für Brillenfassungen entfällt
  • Keine Leistung bei Zahnersatz für Personen, die nach dem 31.12.1978 geboren sind
  • Erhebliche Kürzung des Krankengeldes beitr

 

1997 GKV Neuordnungsgesetz

  • Erhöhung der Zuzahlungen für Arzneimittel
  • Erhöhung der Zuzahlungen für Heilmittel
  • Erhöhung der Zuzahlungen für Fahrtkosten
  • Erhöhung der Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte

 

1999 Solidaritätsstärkungsgesetz

  • Verringerung der Zuzahlungen für Arzneimittel
  • Wiedereinführung von Zahnersatz für Personen, die nach dem 31.12.1978 geboren sind
  • Zuschuss für Zahnersatz

 

2000 Gesundheitsreform 2000

  • 10% gesetzlicher Beitragszuschlag (GZ)
  • keine Rückkehrmöglichkeit in die GKV für Personen ab dem 55. Lebensjahr
  • Wegfall der Familienversicherung für PKV-versicherte Frauen während des Erziehungsurlaubs
  • Erweiterung des Personenkreises für den Standardtarif
  • Rückkehrgarantie in die PKV bei unfreiwilliger Nicht Versicherung

 

2004 GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)

  • Einführung der „Praxisgebühr“
  • Ausweitung der Zuzahlungsregelungen (generell 10%)
  • Kein Zuschuss mehr für Brillen und Kontaktlinsen
  • Erweiterung der Beitragspflicht für Rentner (Betriebsrenten)
  • Kostenerstattung für alle möglich
  • Satzungen der GKV dürfen Bonusmodelle vorsehen
  • Kooperationsmöglichkeit PKV/GKV
  • Wegfall Zahnersatz (2005), aus paritätischer Finanzierung Krankengeld (2006)

Als Quelle für obige Informationen und Grafiken diente der pkv-ratgeber "Die Expertenbroschüre zur gesetzlichen Krankenversicherung", welcher uns von Continentale Krankenversicherung a.G., Dortmund zur Verfügung gestellt wurde. Weitere Informationen können unter www.pkv-ratgeber.de angefordert werden.