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Probleme der GKV

GKV/PKV als Träger des deutschen Gesundheitssystems

 

Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf einem einheitlichen, aber gegliederten Sozialversicherungsmodell. Nahezu die gesamte Bevölkerung ist gesetzlich oder privat versichert. Die PKV hat im Rahmen dieses gegliederten Sozialversicherungssystems zum einen die Aufgabe, Leistungen, die die GKV nicht anbietet, zu übernehmen und zum anderen als substitutive Krankenversicherung an Stelle der GKV bestimmten Personenkreisen Krankenversicherungsschutz zu bieten. Zu diesen Personenkreisen gehören die Beamten und Selbständigen/Freiberufler sowie Arbeitnehmer, soweit ihr Einkommen bestimmte Grenzen übersteigt (für das Jahr 2004 — 3.862,50 Euro monatlich = Versicherungspflichtgrenze = Friedensgrenze).

 

Beide Institutionen, die GKV wie PKV, ergänzen sich in der Versorgung der Bevölkerung. Mit diesem Modell steht Deutschland neben den Niederlanden, die ein ähnliches System besitzen, allein in Europa.

 

GKV/PKV - die Säulen, die das deutsche System stützen und fördern

Die GKV und die PKV stellen damit gleichberechtigt, wenn auch mit unterschiedlichen Schwerpunkten, Säulen des deutschen Gesundheitssystems dar. Beide Bereiche sind voneinander abhängig. Das System hat sich über Jahrzehnte hinweg bewährt. Es könnte anderen Ländern zum Vorbild dienen.

 

Auch andere Länder haben Probleme mit der demographischen Entwicklung und den Kostensteigerungen infolge des medizintechnischen Fortschritts. Nicht selten wird jedoch der Eindruck erweckt, als stehe nur in Deutschland der Gesundheitsnotstand unmittelbar bevor. So dramatisch sieht die Realität allerdings nicht aus:

 

Das deutsche Gesundheitssystem erfüllt die zentralen Anforderungen, die an eine ausreichende gesundheitliche Versorgung zu stellen sind.

 

Die Gesundheitsversorgung

  • ist für die gesamte Bevölkerung ohne gravierende materielle Barrieren zugänglich
  • entspricht dem neuesten Stand der medizinischen Technik
  • weist überwiegend gute Qualität auf
  • verfügt über einen ausreichenden Leistungskatalog für die verschiedenen Bedürfnisse der Patienten

 

Im Hinblick auf die bereits geschilderten, weitgehend unstrittigen Problembefunde wird es jedoch zunehmend schwieriger, zumindest den Status Quo der Versorgung auch in Zukunft zu erhalten.

 

Ziel muss es sein, die angemessene und solidarische Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auf einem Kostenniveau zu halten, das für den Einzelnen bezahlbar bleibt und den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht gefährdet.

 

An Aktivitäten in dieser Richtung hat es in den vergangenen Jahrzehnten nicht gefehlt. Die Liste der Gesundheitsreformgesetze ist lang.

 

Bisher stellten sich die Erfolge der Reformen meistens nur temporär ein, die Fehlentwicklungen belasteten dagegen dauerhaft das Gesamtsystem. Es kam häufig zu Leistungsausweitungen im Vorfeld von Reformen und nur vorübergehend zu positiven Kosteneffekten nach deren Inkrafttreten.

 


Die Politik, die oft nur an Kurzfristlösungen interessiert ist, hat vor allem passives Krisenmanagement betrieben. Durchgreifende und grundlegende Reformen wurden wegen eines zu erwartenden Widerstandes einzelner gesellschaftlicher Gruppierungen nicht umgesetzt.

 

Grundlegende Reformen sind nicht gleichzusetzen mit einem radikalen Systemwandel, wie z.B. Bürgerversicherung oder Pauschalprämien (Kopfpauschalen). Ein solcher wäre wohl nicht durchsetzbar; aber auch nicht wünschenswert, da ein Gesundheitssystem nur im gesellschaftlichen und kulturellen Kontext eines Landes weiterentwickelt werden kann. Es genügt, Fehlsteuerungen zu beseitigen und die Qualität und Effizienz zu erhöhen.

 

Europatauglichkeit des deutschen Gesundheitssystems

Das deutsche Gesundheitssystem ist über Jahre hinweg beispielhaft für seine umfassende Versorgung der Bevölkerung gewesen. Diesen Vorbildcharakter wird Deutschland wohl kaum mehr erreichen. Es wird aber aufzeigen müssen, dass es in der Lage ist, aus sich heraus evolutionär Reformen zu entwickeln, die geeignet sind, die Gesamtversorgung der Bevölkerung zu vertretbaren Preisen sicherzustellen.

 

Da der Europäische Rat letztlich nur fordert, dass jeder EU-Bürger gleichen und ausreichenden Zugang zu Gesundheitsleistungen zu vertretbaren Kosten hat, entspricht Deutschland auf diese Art und Weise auch den Anforderungen der EU.

 

Innerhalb der EU-Kommission wird auch erwogen, das Gesundheitssystem der EU zu vereinheitlichen. Deutschland mit seinen tragenden Säulen GKV/PKV wäre für eine derartige Vereinheitlichung mit Sicherheit nicht das Beispiel, da es neben den Niederlanden allein in Europa steht. Da sich jedoch in Europa auch kein anderes Gesundheitssystem hinsichtlich seiner Problembewältigungssystematik als Vorbild aufdrängt, muss davon ausgegangen werden, dass noch auf Jahre hinaus die Gesundheitssysteme mit wenigen Modifizierungen landesspezifisch bleiben werden.





Problemlösungsansätze

Welche Problemlösungsansätze werden zur Zukunftssicherung von GKV/PKV diskutiert und worin liegen deren Vor- und Nachteile?

 

Ausweitung der Finanzierung der GKV

Unter diesem Stichwort werden Themen wie die Einbeziehung zusätzlicher Einkommen in die Beitragspflicht, die Aufhebung beitragsfreier Versicherung, eine weitere Anhebung der Versicherungspflichtgrenze, die Einbeziehung zusätzlicher Personenkreise wie Beamte und Selbständige in die GKV, erörtert.

 

Die einzelnen Vorschläge sind von unterschiedlicher Gewichtung für die anzustrebenden Resultate, außerdem auch differenziert zu betrachten im Hinblick auf eine langfristige, positive Entwicklung der GKV.

 

Die Beitragsbemessungsgrundlage in der GKV hat sich zunehmend von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abgekoppelt. Dies ist verständlich, da aufgrund der Arbeitsmarktentwicklung und dem zunehmenden Anteil von Rentnern an den Versicherten andere Einkunftsarten (z.B. Erträge aus Kapitalvermögen) im Zuge der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung erheblich mehr an Bedeutung gewinnen als Arbeitseinkünfte selbst.

 

Darüber hinaus hat der Staat zur Entlastung der Arbeitslosen- und Rentenversicherung häufig die GKV zusätzlich belastet.

 

Ein erster Schritt zur Verbesserung der Finanzlage bestünde also darin, Belastungen der gesetzlichen Krankenversicherung mit sachfremden Aufgaben zurückzunehmen und weitere Einkunftsarten in die Beitragsbemessung einzubeziehen. Der mit dem 10. SGB V (Änderungsgesetz vom 23.03.2002) vollzogene Schritt, die bislang freiwillig versicherten Rentner den Pflichtversicherten gleichzustellen und damit andere Einkunftsarten wieder aus der Beitragspflicht herauszunehmen, ging in die entgegengesetzte Richtung und setzte falsche Signale.

 

Unzutreffend ist die häufig vertretene Auffassung, die Einbeziehung anderer Einkunftsarten in die Beitragspflicht würde die unteren Einkommen belasten. Personen der unteren Einkommensschicht verfügen üblicherweise nicht über die Zusatzeinkünfte wie z.B. Kapitalerträge. Im Ergebnis würden die unteren Einkommen entlastet werden, wenn durch die Einbeziehung anderer Einkunftsarten der Beitragssatz reduziert oder eine Erhöhung des Beitragssatzes vermieden werden könnte.

 

Nun zu der immer wieder geforderten Anhebung der Versicherungspflichtgrenze:

Nicht nur nach Auffassung der PKV und ihrer Versicherten schadet eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze dem Gesundheitswesen in seiner Gesamtheit.

 

Am 01.01.2003 wurde die Versicherungspflichtgrenze um 13% auf 3.825,— Euro angehoben, wodurch rd. 750.000 Personen der Zugang zur PKV verwehrt wurde. Die bis dahin geltende Pflichtversicherungsgrenze hatte eine angemessene Höhe und ist auch vom Bundesverfassungsgericht am 03.04.2001 für verfassungskonform erklärt worden. Sie wird dem Schutzauftrag des Staates für die sozial Schwächeren gerecht.

 

Gegen die drastische Anhebung der Versicherungspflichtgrenze haben Unternehmen der PKV Verfassungsbeschwerde erhoben. Von Seiten des Bundesverfassungsgerichtes sind im Februar 2004 diese Beschwerden nicht angenommen worden, da das Gericht wegen der aus seiner Sicht geringen Dimension des beschränkten Neuzugangs keinen Eingriff in die Grundrechte der Versicherungsunternehmen sah. Das Gericht ging entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten davon aus, dass nur 50.000 bis 60.000 Personen an einem Wechsel zur PKV gehindert wurden. Bei der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden wurde das Subsidiaritätsprinzip von Seiten des Verfassungsgerichtes in diesem Kontext nicht geprüft, da aus seiner Sicht nur ein geringer Teil von Arbeitnehmern betroffen war, so dass dieser Staatsgrundsatz nicht geprüft werden musste.

 

Nach herrschender Auffassung ist der Staat dem Subsidiaritätsprinzip verpflichtet; d.h., er darf nur dort zwangsweise tätig werden, wo es unter dem Aspekt der sozialen Absicherung notwendig ist. Eine Ausdehnung auf Personenkreise, die der solidarischen Unterstützung nicht bedürfen, wäre demnach zumindest system- wenn nicht sogar verfassungswidrig.

 

Es ist nicht auszuschließen, dass von Seiten der Politik, der Kassen und der Gewerkschaften eine weitere deutliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze gefordert wird, um zumindest kurzfristig, Mehreinnahmen für die GKV zu generieren und Besserverdienende länger in der GKV zu halten.

 

Eine weitere Erhöhung der Pflichtgrenze schadet Millionen von Arbeitnehmern und Selbständigen. Es ist davon auszugehen, dass der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze die Beitragsbemessungsgrenze folgen wird. Alle GKV-Versicherten, die heute bereits den Höchstbeitrag bezahlen, müssten eine finanzielle Mehrbelastung tragen. Bei Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze z.B. auf das Niveau der Rentenversicherung würde die Beitragsbelastung um 33,3% ansteigen, von jetzt rd. 530,— Euro (2002) auf dann rd. 707,— Euro (incl. Pflegepflichtversicherung; bei durchschnittlich 14% Beitragssatz). Dass die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze nicht unrealistisch ist, zeigen Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft. Diese legen dar, dass sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung um 1,5 -2,5%-Punkte senken ließe, wenn die gesamte Bevölkerung in die Versicherungspflicht einbezogen und gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben würde. Ein derartiger Beitrags-sprung würde zu steigenden Lohnnebenkosten und zu einer weiteren Senkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft führen. Die Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung würden deutlich ansteigen und die mögliche Absenkung des Beitragssatzes klar überkompensieren. Schon heute liegt Deutschland mit einer Lohnnebenkostenquote von mehr als 40% weit über der international vergleichbarer Wirtschaftssysteme.

 

Die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze schadet jedoch nicht nur den einzelnen Arbeitnehmern, sondern auch der GKV, ein Aspekt, der gern übersehen wird, weil man nur den kurzfristigen Erfolg der Finanzierungsverbesserung im Auge hat.

 

Es ist zu erwarten, dass zwischen Bekanntgabe und Inkrafttreten der Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze eine Flucht von freiwillig GKV-Versicherten in die PKV einsetzen wird. Wenn die Versicherten erkennen, dass der Pflichtgrenzenerhöhung wahrscheinlich eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze folgt, wird diese Flucht zusätzlichen Antrieb erhalten.

 

Verlieren würde die GKV insbesondere gute Risiken. Schon im ersten Halbjahr 2002 haben rd. 300.000 GKV-Versicherte den Wechsel zur PKV vollzogen.

 

Versicherte mit hohen Leistungsausgaben und vielen beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen würden die GKV dagegen nicht verlassen. Ein finanzieller Vorteil für die GKV könnte also daraus nicht entstehen.

 

Auch weitere Konsequenzen sind nicht bedacht worden: Die Zahl der Privatversicherten wird wegen des erschwerten Neuzuganges deutlich zurückgehen. Damit sinkt auch der Finanzierungsbeitrag der Selbstzahler zum Gesundheitssystem, der zur Zeit rd. 5 Milliarden Euro jährlich beträgt. Ärzten und Krankenhäusern würde dieser Finanzierungsbeitrag fehlen (vgl. Seite 38). Sie müßten die Einkünfte, die sie von der PKV nicht mehr erhalten, von der GKV einfordern, um zumindest ihren Standard halten zu können.

 

Das Umlageverfahren der GKV trifft keine Vorsorge zur Bewältigung des Demographieproblems. Die Probleme der GKV mit der Bewältigung der zunehmenden Alterslast werden noch größer, weil die Altersvorsorge durch die PKV mittel- und langfristig entfällt.

 

Darüber hinaus gibt es Modellrechnungen, die zeigen, dass angesichts der demographischen Belastungsspitzen zwischen 2030 und 2040 die GKV mehr entlastet würde, wenn mehr Personen in die PKV abwandern könnten.

 

Im umgekehrten Fall, also einer erzwungenen Abwanderung von PKV-Versicherten zur GKV, würden die Belastungen aus den demographischen Veränderungen voll zu Lasten des GKV-Systems durchschlagen. Immer weniger aktiv im Berufsleben Stehende müssten immer mehr an Beiträgen bezahlen. Die Lohnnebenkosten würden sich, behält man die paritätische Lastenverteilung „Arbeitgeber/Arbeitnehmer“ bei, extrem erhöhen. Der Wirtschaftsstandort Deutschland würde weiter an Boden verlieren.

 

Allgemein anerkannt ist, dass mehr Wettbewerb, d.h. auch mehr Freiheit in der Wahl des Krankenversicherers, das Gesundheitswesen stabilisieren würde. Die Anhebung der Grenze macht Freiwillig Versicherte zu Zwangsmitgliedern und schränkt damit die Wahlfreiheit ein.

 

Würden auch noch Beamte und Selbständige zwangsweise einbezogen, gäbe es gar keine Wahlfreiheit mehr. Mehr Wahlfreiheit hinsichtlich des Leistungsumfanges ist nur durch eine starke PKV möglich. In der GKV würde Wahlfreiheit bei den Leistungen mit dem Prinzip der Solidarität kollidieren.

 

Die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze gefährdet auch die private Pflegepflichtversicherung von über 8 Millionen Bürgern.

 

Die private Pflegepflichtversicherung — und auch der Standardtarif —haben zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeitrages eine Umlagekomponente mit Finanzausgleich eingeführt, die von den nachwachsenden PKV-Versicherten getragen werden muss. Fehlt der Nachwuchs an PKV-Versicherten, ist dieser Finanzausgleich gefährdet. Betroffen wären 8,3 Millionen Bürger einschließlich 1 Million früherer Bahn- und Postbeamter, die ihre Pflegepflichtversicherung in der PKV haben.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die GKV keine höheren Schutzzäune zu Lasten der PKV benötigt, sondern wirkliche - durchgreifende und nachhaltige - Strukturreformen, die auf der Ausgabenseite ansetzen und dort Ineffizienzen sowie Unwirtschaftlichkeiten beseitigen.

 

Der Bürger benötigt nicht noch mehr staatliche Bevormundung, sondern er bedarf eines Systems, in dem er selbst mehr Handlungs- und Entscheidungsspielraum hat, um sich wirtschaftlich und gesundheitsbewusst sinnvoll betätigen zu können.

 

Mehr Wettbewerb auf allen Ebenen des Gesundheitswesens trägt eher zu einer Gesundung des Systems bei als weitere Reglementierungen.

 

Die immer wieder vorgebrachte Begründung zur Anhebung der Versicherungspflichtgrenze, es sei „nicht akzeptabel“, dass sich im Zuge der Einkommensentwicklung immer mehr Menschen dem Solidaritätssystem entziehen können, ist unzutreffend. Die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze wird per Gesetz jährlich an die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst, womit die höheren Einkommen einen steigenden Beitrag zur Finanzierung der GKV aufbringen müssen.

 

Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass mit der sog. Riester-Rente der drohenden Überalterung der Bevölkerung durch den Aufbau einer privaten Kapitaldeckung vorgebeugt werden soll, während in der Krankenversicherung der umgekehrte Weg beschritten würde, wenn immer mehr Personen aus der PKV in die umlagefinanzierte GKV wechseln müssten.

 

Einschränkung der Leistungen (Grundleistung/Zusatzleistung)

Das deutsche Gesundheitswesen zeichnet sich durch eine für die gesamte Bevölkerung zugängliche umfangreiche Grundversorgung sowie durch ein quantitativ gut ausgebautes Versorgungssystem aus. Der Grundleistungskatalog der GKV ist umfassender als in den meisten Vergleichsländern.

 

Bei wichtigen Versorgungskennziffern nimmt Deutschland eine Spitzenposition ein. Innovative Technologien und Verfahren fließen in Diagnosen und Behandlungen ein. Das hohe und stetig steigende Ausgabenvolumen ist auch auf eine insgesamt hohe Versorgungsdichte zurückzuführen. Hier übertrifft Deutschland die meisten anderen Länder.

 

Wie schon erwähnt, hat trotz dieser enormen Ausgaben Deutschland seine Vorbildfunktion im Gesundheitswesen in den letzten Jahren eingebüßt.

 

Das deutsche Gesundheitssystem leistet nicht, was es leisten könnte. Vergleicht man den Leistungsumfang vieler in der WHO-Statistik aufgeführten Länder mit dem Deutschlands, kann man feststellen, dass der Leistungskatalog des deutschen Systems bedeutend umfangreicher ist. Es könnte also sinnvoll sein, den Leistungskatalog der GKV auf das zu reduzieren, was medizinisch unabdingbar erforderlich ist.

 

Der Streit jedoch darüber, ob eine Abgrenzung zwischen „medizinisch sinnvollen“ und „nicht notwendigen“ Zusatzleistungen zu einer „Zweiklassenmedizin“ führt, belastet eine objektive Auseinandersetzung mit dieser Thematik. Einigkeit besteht dahingehend, dass verschiedene notwendige Operationen ab einem bestimmten Alter, wie z.B. im nationalen Gesundheitssystem Englands, nicht ausgegliedert werden sollen.

 

Zu diskutieren ist jedoch, ob der gesamte Kurbereich, Rehamaßnahmen, Prophylaxemaßnahmen u.ä. im vollen Umfang vom gesetzlichen System zur Verfügung gestellt werden müssen. Wer das Gesundheitssystem solidarisch aufrecht erhalten will, muss dafür eintreten, dass Grundleistungen auf das ausgerichtet sind, was unabdingbar erforderlich ist, um Erkrankungen zu heilen. Mehr Eigenbeteiligung oder Selbstfinanzierung bestimmter Leistungen sollte im Vordergrund stehen. Dies beginnt schon im Bereich der Möglichkeiten, die der Arzneimittelmarkt bietet, etwa durch Positivlisten. Eine derartige Betrachtungsweise zu Grundleistungen und Zusatzleistungen würde auch dem europäischen Gedanken entsprechen und das deutsche System dem der anderen europäischen Länder anpassen.

 

 

Mehr Wettbewerb innerhalb der GKV und innerhalb des Gesundheitswesens

Zur Verbesserung der Versorgungsqualität ist es u. a. notwendig, dass die Aufgaben für den Verbraucherschutz und die Qualitätssicherungen in der GKV neu verteilt werden.

 

Der Wettbewerb muss zukünftig auf die Interessen der Patienten ausgerichtet werden. Es bedarf des Aufbaus einer modernen, solidarischen Wettbewerbsordnung.

 

Die bisherigen Möglichkeiten des Wettbewerbs führen kaum zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung. Krankenkassen, aber auch Ärzte, Krankenhäuser und die übrigen Erbringer von Gesundheitsleistungen sind heute zu sehr durch starre Vorschriften eingeschränkt. Zu einem funktionierenden Wettbewerbssystem gehört es, dass der Sicherstellungsauftrag von den kassenärztlichen Vereinigungen auf die Krankenkassen selbst übergeht. Diese müssen die Verantwortung für die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung übernehmen. Wie in jedem wettbewerblich ausgerichteten System muss die Leistung von demjenigen garantiert werden, der auch die Verantwortung für die Kosten trägt. Darüber hinaus sollte es den Kassen gestattet werden, mit den Leistungserbringern Verträge im Rahmen der qualitätsorientierten Versorgung zu schließen. Wenn der Sicherstellungsauftrag durch die Krankenkassen übernommen wird, darf es für die Leistungserbringer auch keine Verpflichtung geben, einen Einheitsvertrag mit allen Krankenkassen erfüllen zu müssen.

 

Umgekehrt kann es einer Krankenkasse und dem Patienten nicht zugemutet werden, über den Bedarf hinaus oder in Fällen inakzeptabler Qualität mit Leistungserbringern Verträge abschließen zu müssen.

 

Eine Weiterentwicklung des Leistungskataloges unter Qualitätsgesichtspunkten sollte ebenfalls wesentlicher Bestandteil eines effizienz-orientierten Wettbewerbs sein.

 

Stärkung des Gesundheitswesens durch Stärkung der PKV (Konvergenz)

Die Politik hat bereits verinnerlicht, dass die Entwicklung unserer Bevölkerung durchgreifende Veränderungen des Sozialsystems verlangt. Praktische Folgen hat diese Erkenntnis derzeit nur bei der Altersversorgung. In diesem Bereich wird versucht, durch kapitalgedeckte Versorgungselemente dem demographischen Effekt zu begegnen. Die Bürger werden angehalten, neben der normalen Rente zusätzlich eine kapitalgedeckete Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufzubauen.

 

Für das Gesundheitssystem wird eher das Gegenteil propagiert, obgleich die sich abzeichnenden Probleme für beide Sozialsysteme identisch sind. Untersuchungen belegen, dass eine Stärkung der PKV zu einer deutlichen Verbesserung des gesamten Gesundheitssystems — allein durch deren kapitalgedecktes Verfahren — beiträgt. Je mehr Personen in der PKV durch Kapitaldeckung Eigenvorsorge für das Alter betreiben, desto stärker wird das gesetzliche System entlastet.

 


Durch folgende Darstellung soll dies kurz verdeutlicht werden:

 

 

Der Grund für die Entlastung der GKV liegt vor allem darin, dass die Leistungsinanspruchnahme am stärksten zu dem Zeitpunkt steigt, zu dem durch den Rentenbeginn die Beitragszahlung deutlich absinkt.

 

Da die durchschnittliche Lebenserwartung immer weiter zunimmt und parallel dazu immer weniger junge Beitragszahler für diese Lasten aufkommen, wird die Belastung für die GKV immer stärker zunehmen, was sich in deutlich steigenden Beitragssätzen offenbart.

 

Wechselt demgegenüber eine größere Anzahl von GKV-Versicherten in jüngeren Jahren in die PKV (z.B. ab dem 35./40. Lebensjahr), entfallen zwar die zwischen dem 35. und 60. Lebensjahr (Renteneintritt) sich ergebenden Subventionen der GKV durch die guten Risiken, gleichzeitig würde sich aber die deutlich höhere Belastung ab dem 60. Lebensjahr zugunsten der GKV reduzieren. Das Umlageverfahren der GKV wird also dadurch deutlich stabilisiert.

Die PKV selbst ist auf die steigende Lebenserwartung und die demographischen Veränderungen durch ihr Kapitaldeckungsverfahren besser eingestellt, so dass ein stärkerer Wechsel in die PKV sich nicht zu deren Lasten auswirken kann.

 

Eine Anhebung der Friedensgrenze würde also die sich schon jetzt immer stärker abzeichnenden Probleme für das Umlageverfahren in der GKV weiter verschärfen. Die Beibehaltung der Friedensgrenze wäre also für die GKV sinnvoller. Noch besser wäre natürlich eine Verpflichtung für alle Personen, die mit ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, sich privat zu versichern; die GKV hätte dann für die Zukunft mit einer deutlichen Entlastung zu rechnen (Gutachten von Prof. Hof).

 

Nicht nur aus diesem Grund ist eine Stärkung der PKV sinnvoll.

 

Der Beitrag aller Selbstzahler zur Finanzierung des deutschen Gesundheitswesens ist mit über 5 Milliarden Euro jährlich überproportional hoch, weil sie für viele Gesundheitsleistungen höhere Preise als die GKV-Versicherten zahlen müssen. Die GKV-Versicherten genießen soziale Privilegien, die den Selbstzahlern verwehrt sind.


Ein Wegfall dieser Quersubventionierung durch die PKV — oder eine deutliche Reduzierung — würde zu Einkommenseinbußen der Leistungserbringer führen und Nachforderungen gegenüber der GKV auslösen. D.h. die PKV trägt als wesentlicher Eckpfeiler des Gesundheitssystems mit zu dessen finanzieller Gesundung bei. Je stärker die PKV ist, desto größer kann auch ihr Beitrag zu diesem System sein.

 

 


Als Quelle für obige Informationen und Grafiken diente der pkv-ratgeber "Die Expertenbroschüre zur gesetzlichen Krankenversicherung", welcher uns von Continentale Krankenversicherung a.G., Dortmund zur Verfügung gestellt wurde. Weitere Informationen können unter www.pkv-ratgeber.de angefordert werden.