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Beiträge im Alter

 

Die privaten Krankenversicherer haben zur Sicherstellung der dauerhaften Finanzierbarkeit der Beiträge und zur Begrenzung von Beitragsanpassungen bereits in der Vergangenheit Erhebliches geleistet. So wurden Alterungsrückstellungen von rd. 70 Mrd. Euro gebildet. Seit 1995 werden 80 % der über die garantierte Verzinsung hinausgehenden Überschüsse aus den Alterungsrückstellungen zur Beitragsentlastung im Alter eingesetzt (begrenzt auf max. 2,5 % der Alterungsrückstellung). Seit dem 01.01.2000 wurde diese Zuschreibung auf 90 % erhöht, und zwar ohne Begrenzung.

Die Gesundheitsreform hat zum 01.01.2000 noch weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge im Alter getroffen. Es wird u. a. ein gesetzlicher Zuschlag von 10 % auf die Beiträge einer Krankheitskostenvollversicherung erhoben, um daraus zusätzliche individuelle Rückstellungen zur Beitragsstabilität im Alter zu bilden. Der gesetzliche Zuschlag ist vom 21. bis 60. Lebensjahr zu zahlen. Ab dem 65. Lebensjahr werden die angesparten Mittel dazu verwandt, den Beitrag auch bei steigenden Kosten im Gesundheitswesen möglichst konstant zu halten. Bei Verträgen, die vor dem 01.01.2000 abgeschlossen wurden, kann der Versicherte dem gesetzlichen Zuschlag widersprechen oder sich damit einverstanden erklären, dass vom 01.01.2001 ab ein gesetzlicher Zuschlag von 2 % entrichtet wird, der sich von Jahr zu Jahr um weitere zwei Prozentpunkte erhöht, bis er ab 01.01.2005 die für Neumitglieder geltende Höhe von 10 % erreicht.

Diese zusätzlichen Maßnahmen führen dazu, dass Personen, die heute Mitte 30 oder jünger sind und eine private Versicherung abschließen, ab dem 65. Lebensjahr mit stabilen Beiträgen rechnen können. Das gilt jedenfalls für den heutigen Stand der Dinge und unter der Voraussetzung, dass der medizinisch-technische Fortschritt in Zukunft nicht zu exorbitanten Kostensteigerungen führt.

 


Neben dieser Maßnahme hat die PKV für ihre älteren Versicherten noch weitere Beitragsentlastungsmöglichkeiten.

  • Umtarifierungsangebote
    Bei jeder Beitragsanpassung müssen den älteren Versicherten (ab 60.Lebensjahr) Umtarifierungsangebote unterbreitet werden, die zu einer Beitragsreduzierung führen.

  • Standardtarif
    Älteren Versicherten steht der Wechsel in den sogenannten Standardtarif offen. Die Leistungen dieses Tarifs liegen auf GKV-Niveau. Sein Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. Für Ehepaare gilt eine Begrenzung auf 150 % des GKV-Höchstbeitrages, sofern das jährliche Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Dieser Tarif steht allen Versicherten ab dem 65. Lebensjahr offen, ab dem 55. Lebensjahr, wenn das Gesamteinkommen geringer als die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist.

    Bisher wird der Standardtarif nur selten in Anspruch genommen, da die Versicherten im Alter nur in Ausnahmefällen auf ihren Status als Privatpatient verzichten wollen. Im übrigen bieten viele Unternehmen ihren Kunden Alternativen, die leistungsmäßig besser und dennoch beitragsgünstiger sind als der Standardtarif.

Als Quelle für obige Informationen und Grafiken diente der pkv-ratgeber "Die Expertenbroschüre zur privaten Krankenversicherung", welcher uns von Continentale Krankenversicherung a.G., Dortmund zur Verfügung gestellt wurde. Weitere Informationen können unter www.pkv-ratgeber.de angefordert werden.