|
|
Beiträge im Alter
Die privaten Krankenversicherer haben zur Sicherstellung der dauerhaften Finanzierbarkeit der Beiträge und zur Begrenzung von Beitragsanpassungen bereits in der Vergangenheit Erhebliches geleistet. So wurden Alterungsrückstellungen von rd. 70 Mrd. Euro gebildet. Seit 1995 werden 80 % der über die garantierte Verzinsung hinausgehenden Überschüsse aus den Alterungsrückstellungen zur Beitragsentlastung im Alter eingesetzt (begrenzt auf max. 2,5 % der Alterungsrückstellung). Seit dem 01.01.2000 wurde diese Zuschreibung auf 90 % erhöht, und zwar ohne Begrenzung. Die Gesundheitsreform hat zum 01.01.2000 noch weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge im Alter getroffen. Es wird u. a. ein gesetzlicher Zuschlag von 10 % auf die Beiträge einer Krankheitskostenvollversicherung erhoben, um daraus zusätzliche individuelle Rückstellungen zur Beitragsstabilität im Alter zu bilden. Der gesetzliche Zuschlag ist vom 21. bis 60. Lebensjahr zu zahlen. Ab dem 65. Lebensjahr werden die angesparten Mittel dazu verwandt, den Beitrag auch bei steigenden Kosten im Gesundheitswesen möglichst konstant zu halten. Bei Verträgen, die vor dem 01.01.2000 abgeschlossen wurden, kann der Versicherte dem gesetzlichen Zuschlag widersprechen oder sich damit einverstanden erklären, dass vom 01.01.2001 ab ein gesetzlicher Zuschlag von 2 % entrichtet wird, der sich von Jahr zu Jahr um weitere zwei Prozentpunkte erhöht, bis er ab 01.01.2005 die für Neumitglieder geltende Höhe von 10 % erreicht.
Neben dieser Maßnahme hat die PKV für ihre älteren Versicherten noch weitere Beitragsentlastungsmöglichkeiten.
Als Quelle für obige Informationen und Grafiken diente der pkv-ratgeber "Die Expertenbroschüre zur privaten Krankenversicherung", welcher uns von Continentale Krankenversicherung a.G., Dortmund zur Verfügung gestellt wurde. Weitere Informationen können unter www.pkv-ratgeber.de angefordert werden. |
||



