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Wissenswertes zur privaten Unfallversicherung
Wozu private Unfallversicherung?Trotz der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ist privater Unfall-versicherungsschutz also nötig! Gerade auch im Hinblick auf die neuere Rechtssprechung des Bundessozialgerichts, das den Schutz der Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung stark eingeschränkt. So ist man schon beim Verlassen des Autos, z. Bsp. auf dem Nachhauseweg für einen kurzen Einkauf, nicht mehr versichert und muss daher für die Folgen eines etwaigen Unfalls selbst aufkommen.
Die private Unfallversicherung ist auch und vor allem für diejenigen wichtig, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (wie z.B. Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, Hausfrauen, Kinder). Die Unfallversicherung ersetzt durch eine Kapitalzahlung im Falle einer Unfallinvalidität den Verlust der Arbeitskraft. Vor allem Selbstständige sollten sich durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft schützen, da sie in aller Regel nicht an der gesetzlichen Unfallversicherung teilhaben.
Was versichert die private Unfallversicherung?Die Unfallversicherung umfasst zwei Versicherungssummen - eine für den Fall der Unfallinvalidität und eine für den Fall des Unfalltodes. Ihre besondere Bedeutung liegt, wie auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, im Schutz für den Fall der Invalidität!
Eine Unfallversicherung ist dabei besonders wichtig, um einen Einkommensausfall durch eine Unfallinvalidität auszugleichen (auch lebenslängliche Unterhaltsleistungen von Eltern an durch einen Unfall behinderte Kinder), um besondere Kosten bei einer schweren körperlichen Behinderung durch einen Unfall abzudecken (z. B. Rollstuhl, Fahrzeug-Sonderausstattungen, Wohnungsumbauten, Pflege - insoweit sind Unfallversicherungen auch eine Art Pflegeversicherung). Aus der Unfallversicherung werden Leistungen in Form von Kapitalzahlungen erbracht, entsprechend der Höhe der Versicherungssumme bzw. entsprechend dem Grad der Invalidität. Im Falle der Teilinvalidität wird nur ein Prozentsatz der vereinbarten Invaliditätssumme ausgezahlt.
Unsinnig ist hingegen i.d.R. der Einschluss vieler Extras, wie z.B. Unfalltagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsentschädigung, Leistungen bei kosmetischen Operationen usw. Die Versicherung einer Unfallrente erscheint üblicherweise wenig sinnvoll, weil Leistungen erst ab sehr hohen Invaliditätsgraden erbracht werden, i.d.R. erst ab 25 - 50% Invaliditätsgrad.
Auf keinen Fall sollten Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um eine Unfallversicherung mit einem mit ihr verbundenen Sparvorgang. Aufgrund der sehr geringen Rentabilität dieses Produkts kann von ihr nur abgeraten werden; hier ist es immer besser eine separate Geldanlage mit einer reinen Unfallversicherung zu kombinieren.
Die Prämien zur Unfallversicherung werden in der Regel nach zwei Gefahrengruppen berechnet: Die Gefahrengruppe A umfasst im allgemeinen Berufe mit nicht körperlicher Tätigkeit (z.B. Bürotätigkeit; Frauen werden grundsätzlich in Gefahrengruppe A eingestuft). Die Gefahrengruppe B umfasst Berufe mit körperlicher und gefährlicher Tätigkeit.
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