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Altersvorsorge - Steuervorteile in 2010 sichern



 

3 Schicht Modell

 

Am 01.01.2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Die grundlegende Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen wurde vom Gesetzgeber umgesetzt.

Die gesetzliche, private und betriebliche Altersversorgung wird zukünftig in drei Schichten gegliedert. Jeder Schicht sind eindeutige, klar definierte Funktionen zugeordnet.

 

Basisversorgung (Schicht 1)

Anleger können bei der Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, relativ hohe Beiträge von der Steuer absetzen. Müssen dafür im Alter jedoch die Rente grundsätzlich versteuern.

 

Für das Jahr 2012 können bei der Basis-Rente 74% (maximal 14.800,-- EUR) der Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich berücksichtigt werden. Bis zum Jahr 2025 steigt der mögliche Sonderausgabenabzug auf 20.000,-- EUR. Der Sonderausgabenabzug gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbständige.

 

Betriebliche Altersversorgung (Schicht 2)

Für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind Versorgungsbeiträge bis maximal Euro 2.688,-- per anno steuer- und sozialversicherungsfrei einzahlbar.

 

Private Versorgung (Schicht 3)

Während die Erträge (Auszahlungen) von kapitalbildenden Versicherungen in Zukunft zu 50% versteuert werden müssen, sind private Rentenversicherungen deutlich besser gestellt. Die bisher schon bekannte Ertragsanteilsbesteuerung wird bei einem 65-jährigen von 27% auf 18% reduziert.

 

Die Qualitätsunterschiede zwischen den Gesellschaften sind enorm. Aktuelle Analysen belegen, dass die Wertentwicklung bei deutschen Versicherungsgesellschaften Unterschiede von mehr als 50% zeigt. Britische Gesellschaften konnten darüber hinaus nochmals deutlich bessere Zahlen in den letzten Jahrzehnten erwirtschaften.