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Gesetzliche Rentenversicherung
Die Altersvorsorge liegt für breite Bevölkerungskreise in staatlicher Hand. Entstanden ist die Sozialversicherung aus der Not der Nachkriegszeit, eine rasche Versorgung der Bürger aufzubauen, ohne dass entsprechend angesparte Rücklagen für die sofort fälligen Vorsorgungsleistungen oder die rentennahen Jahrgänge verfügbar gewesen wären. Daraus entstand die Idee des „Generationenvertrags“ – die Rentenversicherung stellt eine Art Verteilungsstelle dar, die aus den laufenden Beitragseinnahmen der Beitragszahler die laufenden Rentenzahlungen direkt finanziert. Das Dilemma ist hinreichend bekannt, das die veränderte Bevölkerungsstruktur mit sich bringt. Immer mehr Rentner müssen von immer weniger Beitragszahlern finanziert werden.
Hinzu kommt, dass sich die Lebenserwartung deutlich gesteigert hat, wie folgende Tabelle zeigt:
Tabelle: Lebenserwartung in Deutschland
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 03.06.2004, Zahlen des Statistischen Bundesamtes
Versicherungspflichtig sind:
Träger der Rentenversicherung sind die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder weitere Einrichtungen wie die Landesversicherungsanstalten, die Bahnversicherungsanstalt, die Seekasse oder die Bundesknappschaft.
Darüber hinaus sind alle Beamten und Richter (sowohl auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe) sowie Berufssoldaten und weitere Personen über öffentlich-rechtliche Einrichtungen in eine Altersversorgung eingebunden (Pension).
Zusätzlich können bestimmte Selbstständige auf Antrag versicherungspflichtig werden, also freiwillig in eine Pflichtversicherung bei der BfA eintreten.
AltersrenteNach aktuellem Rentenrecht können in der Angestelltenrentenversicherung maximal etwa 35 Prozent der letzten Bruttobezüge als Altersrente erreicht werden. Allerdings stellt dies den Idealfall dar, der durch folgende Faktoren reduziert werden kann:
Praxistipp:Die Rentenversicherer sind durch das Altersvermögensgesetz gehalten, ab 2004 jährlich jedem Versicherten über 27 eine Renteninformation zukommen zu lassen, die eine Prognose über die zu erwartende Regelaltersgrenze enthält. Diese Renteninformation bietet eine wertvolle Grundlage für die Bedarfsermittlung in der Altersvorsorgeberatung. Link zur BfA-Website: www.bfa.de BeiträgeDie Beiträge zur Rentenversicherung werden grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht. Der Beitragssatz von zum Beispiel aktuell 19,9 Prozent (2010) in der Angestellten-Rentenversicherung wird auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze ( 66000,-- Euro/ West und 55800,-- Euro/ Ost ) angewendet. Die Hälfte dieses Beitrags wird dem Arbeitnehmer abgezogen, die andere Hälfte leistet der Arbeitgeber als Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung und führt den Gesamtbetrag an die Rentenversicherung ab.
Von diesem Prinzip gibt es verschiedene Ausnahmen, die Geringfügigkeitsarbeits-verhältnisse, Arbeitsverhältnisse in der Gleitzone zwischen der Geringfügigkeits- grenze von 400 EUR und einem Betrag von 800 EUR und einige weitere Sonderfälle betreffen. Außerdem zahlen Selbstständige bis auf wenige Ausnahmen (Versicherte in der Künstlersozialversicherung) ihren Beitrag vollständig selbst. Entgeltpunkte:Pro 100,-- Euro Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung wird ein Anspruch von ca. 0,46 Euro ( 46 Cent !!! ) Monatsrente aufgebaut. Da es sich um einen Anspruch handelt, stellt dieser Wert natürlich keine Zusage dar. Einfacher gesagt, der jetzige Beitragszahler bekommt zum eigenen Rentenbeginn eine Rente zu den dann gültigen Bedingungen. Abschließend kann man sagen, dass die gesetzliche Rente systembedingt sich nur verschlechtern, aber definitiv nie verbessern kann.
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